Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden
nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mammut Dental GmbH (im folgenden auch Auftragnehmer genannt) ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung,
auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte
erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen im Übrigen verbindlich.
2 Preise
2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen
erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut individueller
Preisliste der Mammut Dental GmbH gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage
der Ausstellung gültige individuelle Preisliste der Mammut Dental GmbH.
Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen
und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen
bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage
anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt
vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende
Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a.) verändern
den Kostenvorschlag in jedem Fall.
3 Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben.
Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber
nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers
oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom
Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
4 Versand
4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5 Haftung
5.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang
auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle
zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten
muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen
seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle
erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen
bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen
finden nur auf offene Mängel Anwendung.
5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache
beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer
vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung
des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien
Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung
herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.
5.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung
des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers
beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6 Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der
Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität
der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen
sind für den Sitz im Munde von entscheidender
Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen,
können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit
dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen
fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem
Falle der Auftraggeber einstehen.
7 Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall,
Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe,
Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag
belegt werden. Misserfolge auf Grund
fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien
und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten
Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer
mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten
aufwendet.
8 Zahlung
8.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10-14
Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit
Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber
sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung
ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen
werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages
an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§
247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher
beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 9 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften,
an denen keine Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs.
2 BGB), berechnet werden.
8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann
der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum
vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen,
auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen,
die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit
erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages
an den Auftragnehmer ab.
10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz
der Mammut Dental GmbH.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Mammut Dental GmbH, sofern
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik
verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht
werden.