AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1 Allgemeines


Aufträge für zahntechnische Leistungen werden

nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mammut Dental GmbH (im folgenden auch Auftragnehmer genannt) ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung,

auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte

erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen

Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner

Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

 

2 Preise


2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen

erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut individueller

Preisliste der Mammut Dental GmbH gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen

Mehrwertsteuer.

2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage

der Ausstellung gültige individuelle Preisliste der Mammut Dental GmbH.

Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen

und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen

bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage

anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt

vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende

Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a.) verändern

den Kostenvorschlag in jedem Fall.

 

3 Lieferzeit


Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben.

Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber

nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers

oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom

Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

 

4 Versand


4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

5 Haftung


5.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang

auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich

schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine

Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle

zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten

muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen

seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle

erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen

bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen

finden nur auf offene Mängel Anwendung.

5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung

des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache

beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer

vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung

des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien

Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung

herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.

5.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen,

soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung

des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers

beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

6 Arbeitsunterlagen


Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der

Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität

der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen

sind für den Sitz im Munde von entscheidender

Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen,

können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit

dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen

fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem

Falle der Auftraggeber einstehen.

 

7 Material- und Zubehörteilstellung


Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall,

Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe,

Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag

belegt werden. Misserfolge auf Grund

fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien

und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten

Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer

mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten

aufwendet.

 

8 Zahlung


8.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10-14

Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit

Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber

sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung

ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen

werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages

an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§

247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher

beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 9 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften,

an denen keine Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs.

2 BGB), berechnet werden.

8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann

der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig

festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

9 Eigentumsvorbehalt


9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum

vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen,

auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.

9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen,

die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit

erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages

an den Auftragnehmer ab.

 

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand


10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz

der Mammut Dental GmbH.

10.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Mammut Dental GmbH, sofern

a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik

verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,

b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht

werden.


Share by: